Ungarn eröffnet 151-Millionen-Dollar-Zuschussprogramm für Energiespeicher für Unternehmen

Nov 26, 2025

Ungarn hat ein neues Zuschussprogramm gestartet, um Unternehmen bei der Installation von Energiespeicheranlagen mit oder ohne erneuerbare Energie vor Ort zu unterstützen.

Die Nationale Energieagentur veröffentlichte am 21. November die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Energieprogramms „Modernisierungsfonds Jedlik Ányos“ mit dem Titel „Unterstützung der Produktion und Speicherung erneuerbarer Energien für Unternehmen“.

Antragsberechtigt ist jedes in Ungarn tätige Unternehmen. Das gesamte Zuschussbudget beträgt 50 Milliarden HUF (130 Millionen Euro), wobei 25 Milliarden HUF speziell für Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen (KMU) reserviert sind. Es wird geschätzt, dass im Rahmen des Programms etwa 2.500 bis 2.600 Projekte unterstützt werden.

Der Zuschuss bietet nicht-rückzahlbare Unterstützung, ergänzt durch den Eigenbeitrag des Antragstellers. Im Rahmen der Ausschreibung können Energiespeicher – sei es für Strom oder thermische Energie – eigenständig gefördert werden. Die Energieerzeugung ist nur in Kombination mit Speicherkapazität förderfähig, wobei die maximale Förderintensität 33 % der Kosten beträgt. Der Bau erneuerbarer Photovoltaik-Stromerzeugungsanlagen für den Eigenverbrauch, einschließlich Kapazitätserweiterungen und Neuinstallationen, kann jedoch nicht allein gefördert werden.

Die Förderintensität variiert je nach Unternehmensgröße: Große Unternehmen können bis zu 30 %, mittlere -Unternehmen bis zu 40 % und Kleinst- und Kleinunternehmen bis zu 50 % der förderfähigen Kosten erhalten. Der Zuschussbetrag pro Antragsteller liegt zwischen mindestens 10 Mio. HUF und maximal 1 Milliarde HUF.

Alle im Antrag vorgeschlagenen Aktivitäten und Investitionen müssen bis zum 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein. Darüber hinaus sieht die Ausschreibung vor, dass vor der Umsetzung eine Machbarkeitsstudie durchgeführt und eine drei{2}jährige Wartungsperiode für die installierten Energiespeicheranlagen durchgeführt wird.

Die Ausschreibung sieht außerdem vor, dass keine Beihilfen gewährt werden, wenn es sich bei dem Projektstandort um Wohnbau oder Wohnbebauung handelt; wenn die Energieerzeugung am Standort ausschließlich zur Einspeisung in das öffentliche Netz oder Fernwärmenetz bestimmt ist; oder wenn das Projekt eine Trennung vom Fernwärmenetz oder dem öffentlichen Netz zum Ziel hat.

Bewerbungen können vom 12. Januar 2026, 10:00 Uhr, bis zum 15. Februar 2026, 16:00 Uhr eingereicht werden.

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